FÖRDERUNGEN

 Art / Zuschuss  Höhe / Summe  Bedingungen / Richtlinien / Voraussetzungen
Gratisbaggerstunden für Neu- und Zubau Wohnhaus 8 bzw. 4 Baggerstunden Wohnhausneubau: 8 Gratisbaggerstunden
Wohnhauszubau: 4 Gratisbaggerstunden
Förderung für Biomasse-Kleinfeuerungsanlagen € 250,00 einmaliger Förderungsbetrag je Anlage;
Voraussetzungen: Erhalt der Förderung vom Land Steiermark
Förderung für Photovoltaikanlagen € 10,00 einmaliger Förderungsbetrag je Anlage
Förderung für Solaranlagen € 250,00 € 25,00 je m² Kollektorfläche;
maximale Förderhöhe € 250,00
Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining für Führerscheinneulinge  € 50,00 einmaliger Beitrag;
Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Peter a. Kbg., Vorlage Führerschein, Nachweis Fahrsicherheitstraining inkl. Einzahlungsbestätigung 
Geburt eines Kindes € 50,00 Gutschein für Sparbucheinlage je Geburt € 50,00 Sparbucheinlage (wahlweise bei der bei Raiba oder Sparkasse St. Peter a.Kbg.);
Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Peter a. Kbg.
Heizkostenzuschuss € 240,00 einmaliger Betrag für das Jahr 2024;
Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Peter a. Kbg. und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen des Landes Steiermark
Zuschuss zur Aktion "Jugendtaxi" € 50 % Förderung je Gutschein 4 Stk. Taxigutscheine pro Monat im Wert von € 20,00 sind für Jugendliche bis zum vollendeten 25. Lebensjahr am Gemeindeamt (Bürgerservice) um € 10,00 erhältlich;
Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Peter a. Kbg.
Jungunternehmerförderung für Betriebe € 1.500,00  einmaliger Betrag - Auszahlung auf drei Jahre zu je € 500,00
Lehrlingsförderung für Betriebe - 1. Lehrjahr € 352,00 einmaliger Betrag im Lehrjahr pro Lehrling
Lehrlingsförderung für Betriebe - 2. Lehrjahr € 240,00 einmaliger Betrag im Lehrjahr pro Lehrling
Lehrlingsförderung für Betriebe - 3. Lehrjahr € 240,00 einmaliger Betrag im Lehrjahr pro Lehrling
Lehrlingsförderung für Betriebe - 4. Lehrjahr € 120,00 einmaliger Betrag im Lehrjahr pro Lehrling
Studienbeihilfe € 150,00 pro Semester Unterstützung für Studierende an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen in Österreich;
Voraussetzungen: Hauptwohnsitz über den gesamten Zeitraum des jew. Semesters in der Marktgemeinde St. Peter a. Kbg., gültige Inskriptionsbestätigung, Nachweis über die Familienbeihilfenberechtigung, Studienerfolgsnachweis von acht Semsterstunden pro Jahr, 24. Lebensjahr noch nicht vollendet;
Beantragungszeitraum nach Ablauf des jew. Semesters (für das WiSe von 01.02. bis 31.03. und für das SoSe von 15.07. bis 30.09.)
Tierzuchtförderung (Landwirtschaft) € 12.000,00 gefördert wird die Anzahl der belegfähigen Kühe und Kalbinnen über 18 Monate mit Stichtag 31.08. des vorangegangenen Jahres lt. AMA-Rinderdatenbank;
Förderungsobergrenze pro Jahr dividiert durch die Anzahl der deckungsfähigen Rinder;
Antragszeitraum: 01.01. bis 31.01.
Gratis Baby-Windel-Müllsäcke 26 Stk. kostenlose 60 l Windel-Müllsäcke für Neugeborene bis zum vollendeten 2. Lebensjahr;
Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Peter a. Kbg.
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