Die Fachabteilung Gemeinde, Wahlen und ländlicher Wegebau, Referat Gemeinderecht und Wahlen, hat mit Erlass vom 30.01.2013, GZ: ABT07-530-242/2012-5, festgelegt, dass nur jene Personen einen Hundekundenachweis binnen Jahresfrist zu erbringen haben, die ab Inkrafttreten der Novelle (01.01.2013) einen Hund (neu) anschaffen bzw. angeschafft haben und nicht vor der Anschaffung dieses Hundes einen anderen Hund innerhalb der letzten fünf Jahre gehalten haben.
Da die Organisation und Abhaltung der Ausbildungskurse im Wege der Bezirksverwaltungsbehörden mindestens einmal im Quartal erfolgen soll, veranstaltet das Veterinärreferat der Bezirkshauptmannschaft Murau am Freitag, den 12. Juni 2026, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr, im Sitzungssaal der Bezirkshauptmannschaft Murau, einen Hundekundekurs.
Kosten: € 83,60 (Die Kosten sind mittels Banküberweisung unter Angabe der GZ: BHMU-43843/2026 bis Dienstag, den 9. Juni 2026, einzuzahlen.)
Mindesteilnehmerzahl: 10 Personen.
Anmeldungen sind ausnahmslos schriftlich (wahlweise per e-mail: bhmu@stmk.gv.at) bis spätestens Freitag den 05.06.2026, mittels beiliegendem Formular an die Bezirkshauptmannschaft Murau, Veterinärreferat, Bahnhofviertel 7, 8850 Murau zu richten.
Hundekundekurs Anmeldung_leer.pdf


