Zurück zur Übersicht
blob

6. Oktober 2026

Die Steiermärkische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2026 den Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2026/2027 in der Höhe von 340 Euro beschlossen.

 

Antragstellung

Antragszeitraum: 1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027

Antragstellung: Marktgemeindeamt St. Peter am Kammersberg (siehe beil. Dokument!)

 

Voraussetzungen

  1. Hauptwohnsitz in der Steiermark seit mindestens fünf Jahren
  2. Hauptwohnsitz an der Antragsadresse spätestens seit 24. September 2026
  3. Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts innerhalb der Einkommensgrenze:
HaushaltskonstellationEinkommensgrenze
Einpersonenhaushalt1.827,00 Euro
Ehepaar bzw. Haushaltsgemeinschaft2.741,00 Euro
zusätzlich je Kind mit Familienbeihilfe548,00 Euro


Achtung: Personen, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis 31. März 2027 Wohnunterstützung beziehen, erhalten keinen Heizkostenzuschuss.


Unterlagen

  1. Meldebestätigungen aller im Haushalt lebenden Personen
  2. Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen, zum Beispiel aktueller Lohnzettel, Jahreslohnzettel der Pension, Bestätigung des AMS oder Einkommensteuerbescheide
  3. Nachweis der Heizkosten samt Zahlungsbeleg. Die Rechnung muss auf eine Person im Haushalt lauten und von dieser Person bezahlt worden sein.

 

Als Heizkostennachweis gelten insbesondere:

  1. Holz, Pellets, Heizöl, Kohle oder Gas: letzte Rechnung mit Zahlungsnachweis. Bei Kauf auf Vorrat darf die Rechnung höchstens fünf Jahre alt sein.
  2. Fernwärme oder Nahwärme: Abrechnung mit Zahlungsnachweis
  3. Elektroheizung oder Wärmepumpe: Stromabrechnung mit Zahlungsnachweis
  4. Heizkosten in den Betriebskosten: letzte Heizkostenabrechnung mit Zahlungsnachweis. Sind die Heizkosten nicht getrennt ausgewiesen, eine Bestätigung der Hausverwaltung und die Gesamtrechnung.
  5. Brennstoffe aus eigener Erzeugung oder eigener Land- und Forstwirtschaft: ein nachvollziehbarer Nachweis über Menge und Kosten

Bei Verlust der Rechnung ist ein Duplikat vorzulegen.

 

Alle Voraussetzungen und Ausschlussgründe finden Sie unter dem beigefügten Link!

Dokumente