Heizkostenzuschuss 2026/2027 des Landes Steiermark
Die Steiermärkische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2026 den Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2026/2027 in der Höhe von 340 Euro beschlossen.
Antragstellung
Antragszeitraum: 1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027
Antragstellung: Marktgemeindeamt St. Peter am Kammersberg (siehe beil. Dokument!)
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in der Steiermark seit mindestens fünf Jahren
- Hauptwohnsitz an der Antragsadresse spätestens seit 24. September 2026
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts innerhalb der Einkommensgrenze:
| Haushaltskonstellation | Einkommensgrenze |
| Einpersonenhaushalt | 1.827,00 Euro |
| Ehepaar bzw. Haushaltsgemeinschaft | 2.741,00 Euro |
| zusätzlich je Kind mit Familienbeihilfe | 548,00 Euro |
Achtung: Personen, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis 31. März 2027 Wohnunterstützung beziehen, erhalten keinen Heizkostenzuschuss.
Unterlagen
- Meldebestätigungen aller im Haushalt lebenden Personen
- Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen, zum Beispiel aktueller Lohnzettel, Jahreslohnzettel der Pension, Bestätigung des AMS oder Einkommensteuerbescheide
- Nachweis der Heizkosten samt Zahlungsbeleg. Die Rechnung muss auf eine Person im Haushalt lauten und von dieser Person bezahlt worden sein.
Als Heizkostennachweis gelten insbesondere:
- Holz, Pellets, Heizöl, Kohle oder Gas: letzte Rechnung mit Zahlungsnachweis. Bei Kauf auf Vorrat darf die Rechnung höchstens fünf Jahre alt sein.
- Fernwärme oder Nahwärme: Abrechnung mit Zahlungsnachweis
- Elektroheizung oder Wärmepumpe: Stromabrechnung mit Zahlungsnachweis
- Heizkosten in den Betriebskosten: letzte Heizkostenabrechnung mit Zahlungsnachweis. Sind die Heizkosten nicht getrennt ausgewiesen, eine Bestätigung der Hausverwaltung und die Gesamtrechnung.
- Brennstoffe aus eigener Erzeugung oder eigener Land- und Forstwirtschaft: ein nachvollziehbarer Nachweis über Menge und Kosten
Bei Verlust der Rechnung ist ein Duplikat vorzulegen.
Alle Voraussetzungen und Ausschlussgründe finden Sie unter dem beigefügten Link!