Geschworenen- und Schöffengesetz - Verzeichnis über die ausgelosten Personen

Veröffentlicht am: 27.04.2026

Kundmachung

 

Gemäß § 5 Abs. 3 des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990, BGBl.Nr.: 256, liegt das Verzeichnis über die ausgelosten Personen in der Zeit vom

 

24. April 2026 bis 08. Mai 2026

 

im Marktgemeindeamt St. Peter am Kammersberg zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

 

Jedermann kann innerhalb der Auflagefrist wegen der Eintragung von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Amt der Geschworenen oder Schöffen nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich Einspruch erheben.

 

Die eingetragenen Personen können überdies in gleicher Weise einen Befreiungsantrag stellen.